Häufig gestellte Fragen

Wer ist für die Entfernung oder Umsiedelung von Wespennestern zuständig?

Hierfür wenden Sie sich am besten an den nächsten Imkerverein, da man dort die erforderliche Expertise und Ausrüstung dafür hat. Zertifizierte Umsiedler für Wespen, Hornissen, Bienen und Hummeln können und dürfen die Umsiedlung vornehmen.

Zwar setzen wir uns selbstverständlich für den Schutz aller heimischen Tiere ein. Manche Nachbarschaft führt jedoch zu Konflikten. Dazu zählen insbesondere Wespen, Hornissen und Honigbienen. Während die Honigbiene als Haustier zählt, stehen die beiden anderen streng unter Naturschutz! Eine Umsiedelung ist daher nur erlaubt, wenn tatsächlich eine nennenswerte Störung oder Gefährdung besteht. In besonders dringenden Fällen (Kindergärten, Schulen, Altenheime, Allergiker...) hilft auch die Feuerwehr. Hier einige Links:

 

Imkervereine

imkerverein-troisdorf.de/
www.bzv-siegburg.de/
www.siebengebirgsimker.de/
bzv-eitorf.jimdofree.com/
www.bienenzuchtverein-windeck.de/start.html
bzv-lohmar.de/
www.imkerverein-much-marienfeld.de/
bzv-much.de/
www.bzv-nkse.de/
www.bonner-bienenzuchtverein.de/

 

Für weitere Fragen
www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_66/Abteilung_66.3/Umwelttelefon.php

Ich habe ein verletztes Tier gefunden...

Die Wildtierhilfe des NABU Rhein-Sieg kümmert sich hingebungsvoll um verletzte, geschwächte oder auf andere Art hilfsbedürftige Wildtiere. Insbesondere Säugetiere, aber auch andere Arten nehmen wir gerne auf. Nur bei Vögeln verweisen wir auf die Kollegen von der BUND Wildvogelhilfe (siehe unten).

Nummer für NotFelle: 0157 584 845 08

Weitere Infos und Kontakt NABU Rhein-Sieg hilft wilden Tieren  Wildtierhilfe

Arbeitsgruppe die "Kleinen Wilden"

Wie kann ich einem verletzten Vogel helfen?

Die Wildvogelhilfe Rheinland nimmt verletzte und kranke Vögel auf. Sie wird geleitet von Frau Bornstein, vom BUND Rhein-Sieg unterstützt und befindet sich bei Eitorf. Vögel sollten nur nach Absprache dort abgegeben werden. In vielen Fällen ist ein Tierarzt die beste Hilfe, doch nicht alle behandeln auch Wildvögel.

Vorsicht bei Jungvögeln: Diese können oft nach Verlassen des Nestes noch nicht richtig fliegen und sind etwas unbeholfen,  doch sollte man sie in Ruhe lassen, denn gut gemeintes Eingreifen kann erheblich schaden!

Weitere Infos, Erste-Hilfe-Tipps und Kontaktmöglichkeiten auf

www.wildvogelhilfe-rsk.de

Tel. 02243 8473555

Kann der NABU bei der Pflege meines naturnahen Grundstücks helfen?

Jein. Gerne beraten wir Sie bei der Umsetzung von Projekten oder vermitteln Experten. Jedoch sind wir weder ein GaLaBau- oder Landschaftspflegebetrieb, noch können wir alle Kosten privater Projekte übernehmen. In besonderen Fällen ist eine Zusammenarbeit aber durchaus möglich. Vereinzelt können wir wertvolle Flächen pachten oder kaufen. Fragen Sie uns daher gerne.

Übrigens hat unser Arbeitskreis Insektenschutz zum Thema insektenfreundlicher Garten einiges zusammengetragen, zum Beispiel Tipps für mehr Wildblumen oder zu Insektenhotels.

Was ist bei Baumfällungen und Gehölz- und Heckenschnitten zu beachten?

Das Bundesnaturschutzgesetz enthält einen Brutschutz für Vögel vom 1. März bis 30. September. In dieser Zeit sind Fällarbeiten und Gehölzrückschnitte verboten. Ausgenommen sind Formschnitte z.B. von Hecken oder Pflegeschnitte bei Obstbäumen. Ebenfalls ausgenommen ist die Forstwirtschaft. In besonderen Fällen können von der Kommunal- oder Kreisverwaltung Sondergenehmigungen erteilt werden. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft wenden.

Wie kann ich Schwalben an meinem Haus unterstützen?

Wiebke Dallmeyer-Böhm ist unsere Schwalbenbeauftrage des NABU Rhein-Sieg. Sie hilft bei Fragen, berät Hausbesitzer und verleiht die Urkunden und Plaketten zum "Schwalbenfreundlichen Haus".
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Was kann ich für Fledermäuse tun?

Die Fledermausbeauftragte des NABU Rhein-Sieg, Renate Foerg, berät Sie gerne. Falls Sie bereits Fledermäusen Unterkunft bieten oder es tun möchten, können Sie sich bei uns um die Auszeichnung "Fledermausfreundliches Haus" bewerben.

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